: Hans-Wendt Stiftung kaum beaufsichtigt
■ Referat beim Innensenator fehlt Personal
Ist es rechtmäßig, wenn eine Stiftung, die laut Satzung „Einrichtungen zur Förderung und Wiederherstellung der physischen und psychischen Tüchtigkeit von Kindern“ fördern soll, auf einmal Jugendbibliotheken und Ausbildungsprojekte betreibt? In Bremen gibt es ein Referat, das solche Fragen stellen und beantworten soll, die Stiftungsaufsicht beim Senator für Inneres. Die dafür eigentlich vorgesehene Referatsleiterstelle ist nicht besetzt, so daß der für Staats-, Kommunal-, und Verwaltungsrecht zuständige Amtsleiter, Dieter Mattey, mit nur einem Sachbearbeiter das Stiftungswesen nebenher mitüberwachen muß.
150 Stiftungen gibt es in Bremen. Daß diese tatsächlich einmal Ärger mit der Aufsichtsbehörde bekommmen, ist laut Mattey „eine wirkliche Ausnahme.“ Mattey: „Wir haben in das Stiftungswesen relativ wenig Einsicht.“ Bis vor eineinhalb Jahren hatte Bremen keine eigenen gesetzlichen Regelungen, wie die Stiftungen zu überwachen seien. Erst seit dem 1. April 1989 gibt es ein Landesgesetz, das der Stiftungsaufsicht einen klaren Rahmen steckt. In den Kommentaren zum Gesetz heißt es: „Oberstes Gebot bleibt stets die Achtung vor dem Stifterwillen. Deshalb sollte die Aufsicht so gehandhabt werden, daß Entschlußkraft und Verantwortungsfreudigkeit der Stiftungsorgane nicht beeinträchtigt werden.“ Doch neben dieser Ermutigung zur Eigenverantwortlichkeit der Stifungsvorstände gibt es auch klare Vorschriften. Verändert sich beispielsweise der Stiftungszweck, muß die Behörde überprüfen, ob dies noch mit den ursprünglichen Absichten des Stifters in Übereinklang zu bringen ist. Daneben hat die Stiftungsaufsicht darauf zu achten, daß das Kapital der Stiftung „ungeschmälert erhalten wird“. Nur wenn der Stifterwille anders nicht zu verwirklichen ist, können Ausnahmen von dieser gesetzlichen Bestimmung gemacht werden. Im Falle Hans-Wendt hatte der Vorstand bereits zugegeben, daß das Stiftungsvermögen um zwei bis drei Millionen Mark verringert wurde, eine entsprechende Erlaubnis lag aber offenbar nicht vor. Und auch gegen die Bestimmung, daß Stiftungsvermögen und anderes Vermögen zu trennen seien, wurde verstoßen. Auf entsprechende Fragen an die Hans-Wendt-Stiftung, die die Stifungsaufsicht nach Presseberichten über die Unterschlagungen stellte, gibt es noch keine Antwort. Nachdem der Rechnungshof zu prüfen begonnen hatte, stellte die Behörde ihre Anfrage zunächst zurück. hbk
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen