Handyüberwachung Dresden: Datenspur auf der Autobahn
Erst die Handydaten, dann Details über Demonstranten: Sachsens Innenminister Ulbig hält die verdachtsunabhängige Massenerhebung unter Busunternehmen für völlig unbedenklich.
BERLIN taz | Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) hat einen weiteren Fall einer umstrittenen Massenermittlung zum Demonstrationsgeschehen in Dresden offiziell bestätigt. Demnach hat die derzeit in der Kritik stehende polizeiliche Sonderkomission 19/2 nach den Demonstrationen von Dresden sämtliche Busunternehmen, die am 19. Februar Personen zum Demonstrationsgeschehen in Dresden befördert hatten, mit einem umfangreichen Fragebogen zu weitgehenden Auskünften über Demonstrationsteilnehmer aufgefordert.
Das bestätigte Ulbig nun in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des sächsischen Landtagsabgeordneten Klaus Bartl (Linksfraktion). Mit dem Schreiben waren zahlreiche Unternehmen im Mai aufgefordert worden, konkrete Daten zu den Vetragsverhältnissen, zu Abfahrtsorten und Streckenführung, zu eingelegten Pausen sowie zu den beförderten Personengruppen zu übermitteln. Auch wurden die Unternehmen aufgefordert, Angaben zu Stangen, Fahnen und Transparenten zu machen, die ihre Gäste im Gepäck hatten.
Am 19. Februar hatten in Dresden Tausende aus einem breiten gesellschaftlichen Spektrum gegen einen Aufzug von Neonazis demonstriert.
Einige der Unternehmen lieferten durchaus freizügig die angefragten Informationen. So übermittelte etwa die Rheinland Touristik aus Köln nach eigenen Angaben die komplette GPS-Auswertung des Reiseverlaufs sowie weitere Details an die Polizei. Andere Busunternehmen sehen sich von dem Schreiben dagegen unter Druck gesetzt.
Jochen Pankoke, Geschäftsführer des Kölner Reiseunternehmens Auf Extratour Reisen sagte der taz: "Dass gezielt Busunternehmen in solchem Umfang in Ermittlungen eingebunden werden, ist uns völlig neu und hat eine für uns ungekannte Dimension." Das Schreiben lasse unklar, ob die angeschrieben Busfahrer als Zeugen oder Beschuldigte befragt würden. Viele seiner Kollegen würden sich daher gut überlegen, ob sie noch einmal zu einer solchen Großdemonstration fahren würden.
Der sächsische Abgeordnete Klaus Bartl sieht in der "flächendeckenden und in rasterfahnnungsmäßiger Weise" durchgeführten Befragung einen "Bedrohungs- und Ausforschungseffekt", der künftig Menschen von der Teilnahme an Demonstrationen abhalten könne. Sachsens Innenminister Ulbig hält die Maßnahme dagegen vom "Grundsatz der freien Gestaltung des Ermittlungsverfahrens" gedeckt, wie es in der Antwort heißt: "Die Übermittlung dieser Daten an öffentliche Stellen und deren Nutzung ist zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten zulässig und im vorliegenden Fall auch erforderlich."
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