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Handystilllegung ist kostenlos

BERLIN taz ■ Wer sein Handy kündigen möchte, muss nichts dafür bezahlen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern entschieden, dass Mobilfunkfirmen bei der Abmeldung von Handy-Anschlüssen keine Gebühren kassieren dürfen. Der BGH gab damit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) recht und erklärte die Praxis der Firma Talkline für unzulässig. Talkline hatte den Kunden zuletzt eine Deaktivierungsgebühr von 33,93 Mark (17,35 Euro) verlangt. „Es ist im Wirtschaftsleben absolut normal, dass Verträge aufgelöst werden“, betont Helke Heidemann-Peuser vom vzbv. Die Kündigung eines Handys sei ähnlich zu beurteilen wie die Auflösung eines Kontos bei der Bank. Ex-Talkline-Kunden erstattet das Unternehmen bereits seit längerem die Deaktivierungsgebühr zurück – wenn der Kunde protestiert und auf die entsprechenden Gerichtsurteile hinweist (Az. III ZR 199/01). AJOE

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