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Handlungsunfähig

■ Spezialist aus Opposition soll nicht in Verwaltungsrat

MIT DER TREUHANDANSTALT AUF DU UND DU

Berlin (dpa) - Um die Besetzung des Verwaltungsrates der DDR -Treuhandanstalt ist es zwischen den die Koalitionsregierung tragenden konservativen Fraktionen in der Volkskammer und der Opposition zu einem Streit gekommen, der die Arbeitsfähigkeit der Treuhandanstalt in Frage stellen könnte.

Die Treuhandanstalt mit ihrem 17-köpfigen Verwaltungsrat ist zuständig für die Sanierung, Liquidierung oder Privatisierung der rund 8.000 ehemaligen Volkseigenen Betriebe und Kombinate. Weil der Verwaltungsrat noch nicht vollständig besetzt ist, konnte bisher kein Vorstand berufen werden.

Laut Treuhandgesetz wählt die Volkskammer „zwei Mitglieder des Verwaltungsrates aus ihrer Mitte, davon ein Mitglied auf Vorschlag der Opposition“. Die Opposition schlug den Wirtschaftspezialisten des Bündnis 90/Grüne, Günter Nooke, vor. DSU sowie CDU/DA folgten diesem Vorschlag jedoch bislang nicht. Das Bündnis 90/Grüne forderte die Volkskammer auf, dazu beizutragen, daß „der 17. Verwaltungsrat gewählt werden kann“. Sonst bleibe die Treuhandanstalt weiterhin handlungsunfähig.

Der Satzungsentwurf für die Treuhandanstalt soll nach Ansicht der DDR-SPD in wesentlichen Punkten geändert werden. So kritisierte der Partei-Vorsitzende Thierse, im Entwurf fehle der Aspekt einer „sozialen und ökologischen Marktwirtschaft“, wie sie als Ziel einer neuen Wirtschaftsordnung beschrieben worden sei.

Die angestrebte föderalistische Struktur der DDR sollte sich, so Thierse, auch in der Satzung der Treuhandgesellschaft wiederspiegeln. Ferner forderte er eine angemessene Vertretung von Arbeitnehmern und Frauen im Treuhand-Verwaltungsrat. Die Auflösung unrentabler Unternehmen müsse sozial und ökologisch verträglich abgewickelt werden, schrieb Thierse. Dies verlange unter anderem ausreichende Mittel für Sozialpläne und Umschulungsmaßnahmen.

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