: Handlungsspielraum beim Namensrecht
Bonn (dpa) - Nach dem Namensrechturteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) ist nach Ansicht der SPD–Abgeordneten Margit Conrad jetzt der Bundestag gefordert, ein neues Gesetz zu schaffen, „das der Bedeutung eines eigenen Namens für Persönlichkeit und Identität gerecht wird“. In einer am Donnerstag in Bonn verbreiteten Stellungnahme meinte die Politikerin, daß das Gericht dem Gesetzgeber jedoch nicht einen gemeinsamen Familiennamen zum Schutz von Ehe und Familie vorgeschrieben habe. Dies schaffe Handlungsspielraum für das Parlament.
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