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Handkäs mit Musik erlaubt

■ Chef darf Walkman-Hören bei der Arbeit nicht einfach verbieten

Berlin (dpa) — Das Walkman-Hören bei der Arbeit darf kein Chef seinem Angestellten einfach verbieten, hat das Berliner Arbeitsgericht entschieden. Damit war die Klage eines Kochs in einem Berliner Krankenhaus erfolgreich. Dieser wollte sich mit Musik aus dem Walkman beim Komponieren der Menüs inspirieren lassen. Die Krankenhausleitung allerdings hatte um die Sicherheit des Kochs gebangt, sah die Kommunikation rund um die heißen Töpfe und Pfannen gestört und verbot ihm das Walkman-Hören während seiner Arbeitszeit.

Ein solches Verbot, entschieden nun die Richter in der ersten Instanz, sei keine Einzelanweisung, sondern eine allgemeine Verfügung und deshalb mitbestimmungspflichtig. Fortan muß vor einem Verbot der Betriebsrat angehört werden. Das war Musik in des Küchenleiters Ohren, der mit eben dieser Argumentation das Arbeitsgericht angerufen hatte. Die Richter verglichen das Tragen eines Walkmans mit dem Radiohören im Betrieb, das nach einer früheren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts mitbestimmungspflichtig ist.(Az: 22 Ca 83/90)