piwik no script img

Handkäs mit Musik erlaubt

■ Chef darf Walkman-Hören bei der Arbeit nicht einfach verbieten

Berlin (dpa) — Das Walkman-Hören bei der Arbeit darf kein Chef seinem Angestellten einfach verbieten, hat das Berliner Arbeitsgericht entschieden. Damit war die Klage eines Kochs in einem Berliner Krankenhaus erfolgreich. Dieser wollte sich mit Musik aus dem Walkman beim Komponieren der Menüs inspirieren lassen. Die Krankenhausleitung allerdings hatte um die Sicherheit des Kochs gebangt, sah die Kommunikation rund um die heißen Töpfe und Pfannen gestört und verbot ihm das Walkman-Hören während seiner Arbeitszeit.

Ein solches Verbot, entschieden nun die Richter in der ersten Instanz, sei keine Einzelanweisung, sondern eine allgemeine Verfügung und deshalb mitbestimmungspflichtig. Fortan muß vor einem Verbot der Betriebsrat angehört werden. Das war Musik in des Küchenleiters Ohren, der mit eben dieser Argumentation das Arbeitsgericht angerufen hatte. Die Richter verglichen das Tragen eines Walkmans mit dem Radiohören im Betrieb, das nach einer früheren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts mitbestimmungspflichtig ist.(Az: 22 Ca 83/90)

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 330 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen