Hamburger Spenderorgange-Gesetz: Mehr Herz für Transplateure
Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) will die Zahl der Organspenden an den Kliniken erhöhen.
Danach werden die Hamburger Krankenhäuser, die Organentnahmen durchführen, zukünftig verpflichtet, mindestens einen „Transplantationsbeauftragten“ zu benennen, der von allen weiteren Aufgaben freigestellt wird. Denn selbst wenn bei im Krankenhaus verstorbenen Patienten eine Entnahme-Einwilligung vorliegt, werden die Organe nur selten entnommen – Zeit und Geld dafür fehlen.
2017 gab es bundesweit nur noch 797 Organspender. Das sind 60 weniger als noch im Jahr zuvor, die geringste Zahl seit 20 Jahren. Ein Trend, der sich auch in Hamburg zeigt: Hier wurden 2017 lediglich 24 Verstorbenen Spenderorgane entnommen – im Jahr zuvor waren es noch 40 gewesen. 2010 lag der Höchstwert bei 61 Organspendern.
Bundesweit warten rund 10.000 Menschen auf ein lebensrettendes Spenderorgan – in Hamburg waren es Ende 2017 183 Patienten. Dabei ging in Hamburg nicht nur die Zahl der Organentnahmen, sondern auch die der vorgenommenen Transplantationen zurück: Wurden 2016 noch 199 Organe verpflanzt, waren es 2017 nur 162.
Dabei liegt der Rückgang der Organentnahmen nicht an einer abnehmenden Spendebereitschaft der Bevölkerung. Rund 600 mit einem Organspendeausweis ausgestattete, in Hamburgs Krankenhäusern 2017 Verstorbene, wären für eine Organentnahme infrage gekommen – nur vier Prozent der möglichen Entnahmen wurden aber auch realisiert. Der Hauptgrund: Für die 22 Kliniken, die Organentnahmen durchführen, sind diese nicht lukrativ und führen, so Prüfer-Storcks, „zu finanziellen Ausfällen der Krankenhäuser“.
Die Gesundheitssenatorin sagt, in Deutschland erhalte jede Entnahmeklinik für Organentnahmen nur 3.900 Euro pro Verstorbenen – in Kroatien etwa sei es doppelt so viel.
Prüfer-Storcks hat als SPD-Koordinatorin für den Bereich Gesundheit in den Berliner GroKo-Verhandlungen die Erhöhung dieser Pauschale in das mögliche Einigungspapier hineinverhandelt. „Kommt die GroKo wird sich da etwas tun“, ist sie sicher.
Zentraler Ansatz der Hamburgischen Gesetzesnovelle, die noch die Bürgerschaft passieren muss, ist, die Rolle der Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern zu stärken. Denn unabhängig von fehlenden finanziellen Anreizen, wird im eng getakteten Krankenhausalltag vor der Einstellung der intensivmedizinischen Maßnahmen nur selten daran gedacht, ob der Patient als Organspender infrage kommt.
Hamburg will nun eine definierte und verbindliche Freistellung des Transplantationsbeauftragten von anderen Tätigkeiten in der Klinik festschreiben – und dass eine solche Stelle pro 100 Intensivbetten Pflicht wird. Entsprechende Regelungen gibt es bislang nur im Landesausführungsgesetz in Bayern, dem einzigen Bundesland, in dem es 2017 zu einer deutlichen Steigerung der Organspenden gekommen ist – um rund 18 Prozent. Zudem setzt sich Prüfer-Storcks für eine angemessene Entlohnung der Transplantationsbeauftragten ein.
Die FDP-Gesundheitspolitikerin Jennyfer Dutschke begrüßt die Gesetzesnovelle, zeigt aber in ihrer Stellungnahme, dass sie die Materie nicht durchdrungen hat: Die Abgeordnete sieht trotz der stetig steigenden Verbreitung von Organspendeausweisen bundesweit das Problem nicht in den Krankenhäusern sondern im „Rückgang der Organspendebereitschaft“ in der Bevölkerung.
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