Um ihren Bewerber als Antisemitismusbeauftragten durchzudrücken, hat die Hamburger Wissenschaftsbehörde eine Amtsleiterin kaltgestellt. Der Konkurrent siegt vor Gericht.
Das Verwaltungsgericht hat die Bestellung des Antisemitismusbeauftragten Stefan Hensel für rechtswidrig erklärt. Im Amt darf er vorerst trotzdem bleiben.
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