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Hamburger Landgericht unterbindet Irreführung

■ "Bio-Wasch" ist Quatsch

„Bio-Wasch“ ist Quatsch

Hamburg (dpa) — Die Bezeichnung „Bio-Wasch“ beim Betreiben von Waschcentern ist unzulässig, da diese Wortwahl irreführende Leistungen beinhaltet. Der gleiche Tatbestand trifft auch auf das Logo dieser Waschcenter-Betreiber mit einer stilisierten grünen Blume in einer Waschtrommel zu. Für eine Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 500.000 Mark oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten festgesetzt. Zu diesem Urteil gelangte jetzt das Hamburger Landgericht. Kläger war die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbes e.V. Frankfurt/Main (Az.: 312 0 19/92).

In der Begründung des Urteils wurde der besondere Unrechtsgehalt der „hochgradig emotional“ besetzten Argumentation hervorgehoben. Die Nutzung von Begriffen und Symbolen des Umweltschutzes sei wegen ihrer hohen psychologischen Suggestiv- und Sogwirkung nach besonders strengen Maßstäben zu beurteilen.

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