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Hamburg will wieder baggern

Elbvertiefung Hamburgs Wirtschaftssenator rechnet vor Gericht fest mit einer Genehmigung zum Ausbaggern. Naturschutzverbände hatten gegen ein erneutes Ausheben der Fahrrinne geklagt

Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) bleibt optimistisch: „Es wird kein Verbot der Elbvertiefung geben“, sagte er am Donnerstag im Hinblick auf die dreitägige Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Er gehe davon aus, „dass wir einen entscheidenden Bescheid im Januar bekommen“. Das Leipziger Gericht verhandelt vom 19. bis 21. Dezember erneut über die umstrittene Elbvertiefung.

Dazu hat es Hamburg wie auch den gegen das Vorhaben klagenden Umweltverbänden BUND, Nabu und WWF zwei Fragenkataloge zugeleitet. Zum einen geht es um die Anwendung von EU-Gebietsschutzrechten wie die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, zum anderen um das EU-Gewässerschutzrecht, sagte der Leiter des Rechtsamts, Hans Aschermann. Damit seien „die großen Themen“ aus der ersten Verhandlung von 2014 „vom Tisch“, so Aschermanns Folgerung. Brutvogelschutz, Schutz von Pflanzen und Erhalt der Artenvielfalt seien damals die bestimmenden Themen gewesen. „Dazu haben wir mit neuen Untersuchungen nachgebessert und wohl überzeugt“, sagt Aschermann.

Die Umweltverbände hatten am Montag aus den beiden Fragenkatalogen gegenteilige Schlüsse gezogen. Die zusätzlichen offenen Fragen des Gerichts werteten sie als Zeichen, dass die Leipziger Richter die Elbvertiefung verbieten werden.

Hamburg und der Bund wollen die Unterelbe erneut ausbaggern, damit Schiffe mit einem Tiefgang von 13,5 Metern unabhängig von Ebbe und Flut fahren können. Tideabhängig sollen es Schiffe mit einem Tiefgang von 14,5 Metern sein. Die drei Umweltverbände sehen in der siebten Elbvertiefung seit 1900 einen nicht zu verantwortenden ökologischen Eingriff und zogen vor Gericht. 2014 erließ das BVerwG einen vorläufigen Baustopp: Die drei Verbände hoffen nun auf ein Bauverbot, Hamburg auf die Baugenehmigung. Sven-Michael Veit

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