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Haltet den Dieb!

Finanzsenator will nicht mehr bei Vobos schnüffeln  ■ K O M M E N T A R E

Klammheimlich gelang es dem Langfinger, mindestens 40 Berlin -Touristen die Geldbörse aus der Tasche zu ziehen. 6.000 weitere flanierende Passanten hatte er als potentielle Opfer im Blick, als der Coup jäh aufflog. Doch pfiffig versicherte der inflagranti Ertappte, sich fortan nie wieder an fremden Portemonnaies zu vergreifen, zumal die Beute nicht sehr erklecklich war. Die Sache war erledigt, Dieb und Justiz hoch zufrieden, nur den Opfern war nicht sehr wohl. So jedoch würde die Ge schichte nur enden, wenn unser Langfinger nicht Taschendieb, sondern Berliner Senator wäre. Ein Berliner Senator nämlich, und noch dazu einer für Finanzen, darf sich ungehindert auf Raubzug machen in geheimen Steuerunterlagen, wenn es nur die Unterlagen der „richtigen“ Staatsfeinde sind, und das sind Volkszählungsgegner allemal.

Natürlich weiß ein Finanzsenator um das „hohe Gut“ Steuergeheimnis, und natürlich weiß er, daß er mit seiner Anstiftung zur Schnüffelei hart am Rande der Legalität entlangschrabbt. Drum soll's ja auch niemand merken. Nun hat's aber ein Untergebener mit einem ausgeprägterem Rechtsverständnis gemerkt und zeigt seinen Vorgesetzten an, nicht bei der Justiz, sondern bei einer Zeitung. Blitzschnell gesteht der Senator ein, sein Vorgehen sei nicht vom „Feinsten“ gewesen und gehöre sofort abgestellt. Keine juristischen Konsequenzen, keine Rücktrittsersuche, und nächstes mal wird man sich halt nicht so leicht erwischen lassen. Schon einmal hat ein anderer Senator das in Sachen Volkszählung vorexerziert: als Innensenator Kewenig heimlich Volkszählungsgegner beim Staatsschutz speichern ließ, brauchte es auch einen Untergebenen, der den Skandal verpetzte. Doch wo die „Polizei von unten“ gut funktionierte, spielten „Polizei und Justiz von oben“ katholische Kirche und erteilten nach dem „ich will's bestimmt nicht wieder tun“ die Absolution. Taschendieb ist eben wirklich der falsche Beruf!

Vera Gaserow

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