: Hakenkreuz
Ein etwa fünf mal fünf Meter großes Hakenkreuz aus Buchsbaum in einem Garten in Münsterdorf (Kreis Steinburg) beschäftigt die Staatsanwaltschaft in Itzehoe. Hubschrauberpiloten hatten das verbotene Nazi-Emblem bei einem Übungsflug gesichtet, fotografiert und an die regionale Presse weitergeleitet. Und da liegt das Problem: Das Verwenden von Nazi-Symbolen ist zwar strafbar, aber nur, wenn sie in der Öffentlichkeit verwendet und sichtbar, beziehungsweise einer „beschränkten Öffentlichkeit“ zugänglich sind, so der Staatsanwalt. Nun müsse geklärt werden, ob die Piloten, die das Corpus delicti aus der Luft entdeckt haben, als „beschränkte Öffentlichkeit“ anzusehen seien. Der Besitzer des Gartens, ein 66jähriger Rentner, gab an, er habe die Hakenkreuzhecke nur „aus Jux“ angelegt.
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