: Haftung für marode Häuser
Berlin. Nach einem Urteil des Landgerichts haften die Ostberliner Wohnungsbaugesellschaften als Rechtsnachfolger der früheren Kommunalen Wohnungsverwaltungen (KWV) finanziell dafür, wenn Häuser von Privateigentümern durch die KWV heruntergewirtschaftet wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Februar wird sich das Kammergericht in zweiter Instanz mit dem Fall beschäftigen.
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