■ Anschlag: Haftstrafen
Hagen (dpa) – Freiheitsstrafen von drei Jahren und neun Monaten beziehungsweise drei Jahren hat die Jugendkammer des Hagener Landgerichts im Prozeß um den Brandanschlag auf ein Wohnheim für Asylbewerber in Hagen gegen zwei neunzehn und zwanzig Jahre alte Männer verhängt. Ein neunzehnjähriger Mitangeklagter wurde wegen Beihilfe zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt, eine Neunzehnjährige und ein Zwanzigjähriger wurden freigesprochen. Die beiden Täter hatten im September 1991 drei Brandflaschen auf eine Wohnbaracke geschleudert, in der damals 54 Asylbewerber lebten. Bei dem Anschlag wurde niemand verletzt, weil die Molotowcocktails das Gebäude verfehlten. Vor Gericht beteuerten die beiden Jugendlichen, sie hätten die Asylbewerber lediglich erschrecken und niemanden töten wollen. „In Wahrheit wollten Sie die Asylbewerber in übelster Weise terrorisieren“, sagte dagegen der Richter.
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