: Haftstrafen wegen DDR-Todesurteile
Berlin (dpa) – Im Prozeß um die letzten in der DDR vollstreckten Todesurteile hat das Berliner Landgericht gestern einen früheren Richter beim Militärstrafsenat des Obersten Gerichtshofs der DDR sowie einen Militärstaatsanwalt zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Beantragung und Verhängung der Todesstrafe gegen zwei abtrünnige Stasi-Offiziere 1979 und 1981 habe auch gegen DDR-Recht verstoßen, erklärte der Vorsitzende Richter Hans Boß im Urteil. Er sprach von einer Exzeßtat.
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