■ Haftstrafen im Magdeburger Prozeß: „Zielgerichtete Jagd auf Ausländer“
Magdeburg (dpa) – Das Magdeburger Amtsgericht hat gestern zwei weitere Beteiligte an den ausländerfeindlichen Ausschreitungen am Himmelfahrtstag zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Das Gericht sprach zwei der drei Angeklagten im Alter von 23 bis 25 Jahren des schweren Landfriedensbruchs schuldig.
Der Hauptbeteiligte Christian B. wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß er sich bewußt und zielgerichtet an der Jagd auf Ausländer beteiligt hatte. Der Angeklagte Thomas K. wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Er soll die Gewalttäter durch Zurufe und Anfeuerungen zu den Ausschreitungen animiert haben. Der Angeklagte Oliver K. wurde vom Gericht freigesprochen.
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen