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Haftrichter befangen?

■ Tamar S. bleibt in Haft / GAL-Fraktion fordert Klarheit über Therapiemethoden

Die mutmaßliche Fluchthelferin und Ex-Therapeutin des Frauenmörders Thomas Holst bleibt bis auf weiteres in Untersuchungshaft. Das Amtsgericht setzte den für gestern vorgesehenen Haftprüfungstermin für Tamar S. ab. Die Verteidigung der 39jährigen habe ihren hierzu gestellten Antrag zurückgezogen, begründete das Gericht gestern die Entscheidung. Wann nun über ihren Verbleib im Untersuchungsgefängnis entschieden wird, „ist noch unklar“, sagte Gerichts-Sprecherin Monika Rolf-Schoderer.

Die Verteidigung von Tamar S. hatte zuvor den prüfenden Haftrichter für befangen erklärt und abgelehnt. Dem Richter wirft sie vor, bereits im Vorfeld gegenüber einer israelischen Journalistin signalisiert zu haben, daß Tamar S. wohl weiter in U-Haft bleibe. Die Journalistin hatte um ein Interview mit der mutmaßlichen Fluchthelferin gebeten. „Über das Ablehnungsgesuch gegen den Haftrichter ist noch nicht entschieden“, so Rolf-Schoderer. Holsts Ex-Therapeutin war am 30. Dezember 1995 wegen Gefangenenbefreiung und Fluchtgefahr verhaftet worden. Einen Tag später stellte sich daraufhin der am 28. September aus dem Allgemeinen Krankenhaus Ochsenzoll (AKO) geflüchtete Frauenmörder Holst freiwillig der Polizei.

Die Hamburger GAL-Fraktion fordert nun die Bürgerschaft auf, einen Bericht über den Maßregelvollzug im AKO zu geben. Holst hatte die dortigen Therapiemethoden und Mitarbeiterkompetenz scharf kritisiert. Die GAL verlangt eine Darstellung der Psychotherapieverfahren, Patientenversorgung, Stellenbesetzung und Organisation der Sicherheitsmaßnahmen. hh