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Haftbefehl nach Anschlag

■ Bundesanwaltschaft verdächtigt Berlinerin als Mitglied des K.O.M.I.T.E.E

Berlin (taz) – Wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung hat die Bundesanwaltschaft gegen die 38jährige Berlinerin Beate Krauth Haftbefehl erlassen. Der in Kreuzberg lebenden Frau, die bereits am 19. Mai in Untersuchungshaft genommen wurde, wird zur Last gelegt, der terroristischen Vereinigung „Das K.O.M.I.T.E.E“ anzugehören. Die Organisation hatte sich laut Bundesanwaltschaft in einem sechseitigen Bekennerschreiben zu dem Anschlag auf eine Bundeswehrkaserne im Oktober vergangenen Jahres im brandenburgischen Bad Freienwalde bekannt und soll einen weiteren Anschlag auf ein im Bau befindliches Abschiebegefängnis in Berlin- Grünau geplant haben. Nach Angaben des Sprechers der Bundesanwaltschaft, Rolf Hannich, wird Beate Krauth die Beteiligung an der Sprengstoffexplosion in Bad Freienwalde sowie an der Vorbereitung des Anschlags in Berlin- Grünau zur Last gelegt. Krauth hatte sich Mitte April den Ermittlungsbehörden in Berlin gestellt, nachdem ihr Bild und die Bilder weiterer dreier Verdächtiger in der Presse abgedruckt worden waren. Sie wurde mittlerweile als Halterin eines der beiden Fahrzeuge identifiziert, die in der Nähe des Berliner Abschiebegefängnisses entdeckt worden waren. In einem der Wagen wurden vier mit rund 120 Kilogramm Sprengstoff gefüllte Gasflaschen gefunden. Nach ihrer Vernehmung wurde Krauth zunächst wieder entlassen. Zum damaligen Zeitpunkt habe sich noch „kein dringender Tatverdacht konkretisieren lassen“, so Hannich gegenüber der taz. Dies habe sich durch die weiteren Ermittlungen geändert. Zu Details wollte sich Hannich aus Ermittlungsgründen nicht äußern. Nach ihren drei mutmaßlichen Komplizen werde weiterhin gefahndet. sev

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