: Haftbefehl aufgehoben
Haftbefehl aufgehoben
Berlin (taz) - Auf Antrag des Generalbundesanwalts wurde, wie die taz erst jetzt erfahren hat, am 3.Mai 1988 der Haftbefehl gegen Christine Dümlein aufgehoben. Seit 1978 war sie wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (der alte §129a) und wegen fortgesetzten Scheckbetrugs (ca. 6.000 DM) per Haftbefehl gesucht worden.
Bereits 1986 verschwand das Konterfei von Frau Dümlein von den RAF-Fahndungsplakaten des Bundeskriminalamts. Ihr Berliner Anwalt betonte jetzt gegenüber der taz, er gehe davon aus, daß der Haftbefehl wegen der „doppelten Verjährung“ aufgehoben wurde. Danach verjähren Vergehen und bis Ende 1986 handelte es sich bei dem §129a um ein „Vergehen“ - nach fünf Jahren. Unter bestimmten Umständen kann allerdings diese Verjährung bis zur doppelten Zeit verlängert werden. Diese doppelte Verjährungszeit, die nicht mehr verlängerbar ist, läuft für Frau Dümlein in diesem Sommer ab. Ihr Anwalt hat sich bei der Bundesanwaltschaft inzwischen rückversichert, daß gegen Frau Dümlein auch kein neuer Haftbefehl wegen irgendeiner anderen Tat - theoretisch wäre das möglich - vorliegt. Wie der Sprecher der Bundesanwaltschaft gegenüber der taz bestätigte, gab es bei Frau Dümlein keinerlei Anhaltspunkte dafür, daß sie noch Mitglied der RAF sei.
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