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Haft für Neonazi

■ Urteil wegen Überfalls auf Nigerianer

Frankfurt/Oder (dpa) – Wegen der brutalen Mißhandlung eines Nigerianers hat das Landgericht Frankfurt (Oder) einen 24jährigen gestern zu acht Jahren Haft verurteilt. Die 5. Strafkammer sprach den Angeklagten der Mittäterschaft bei dem versuchten Mord an dem Ausländer vor knapp drei Jahren für schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft, die Verteidigung Freispruch gefordert. Nach Auffassung des Gerichts hatte der 24jährige bei dem Überfall auf den Ausländer in der Diskothek von Wendisch Rietz den bereits rechtskräftig zu ebenfalls acht Jahren verurteilten Haupttäter unterstützt. Er habe aus Rassenhaß und Menschenverachtung gehandelt, sagte die Vorsitzende Richterin Jutta Hecht. Der in West-Berlin aufgewachsene Angeklagte habe gewußt, daß der Haupttäter töten wollte. Während dieser zuschlug, habe der Angeklagte die 18köpfige rechtsradikale Gruppe mit Sprechchören wie „Ku-Klux-Klan“ und „White Power“ aufgeputscht und dirigiert. Personen, die dem Opfer helfen wollten, seien abgedrängt worden.

Der Angeklagte habe die Führung des Geschehens, das sich wie ein Ritual abspielte, gehabt und die Hemmschwelle des Haupttäters abgebaut. Er sei der „geistige Vater“ und ein „hochmotivierter“ Tatbeteiligter gewesen. „Ein ideologischer Täter hat keinen geringeren Anteil am Geschehen als der Schläger“, so die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Das Urteil war das neunte im Zusammenhang mit dem Überfall auf den Nigerianer.

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