: Haft für Messerstecher
■ Schülerin lebensgefährlich verletzt
Ein 32jähriger Bautischler, der eine Zugreisende durch einen Stich in den Kopf lebensgefährlich verletzt hatte, wurde gestern von einer Moabiter Schwurgerichtskammer wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Gericht konnte hinter der „völlig sinnlosen schweren Bluttat“ keinerlei Motiv erkennen, ging aber davon aus, daß keine Tötungsabsicht vorlag. Die Staatsanwältin hatte auf zwölf Jahre Haft wegen versuchten Mordes aus Heimtücke plädiert.
Die damals 18jährige Kosmetikschülerin hatte auf ihrer nächtlichen Fahrt von Frankfurt/Oder nach Berlin völlig arglos in einem leeren Zugabteil gelegen, als der Bautischler am 15. September vorigen Jahres plötzlich mit seinem Messer auf sie einstach. Der Mann selbst, dem die Strafkammer wegen seines stark angetrunkenen Zustandes eine verminderte Schuldfähigkeit zusprach, hatte keinerlei Erklärung für den Angriff auf das ihm gänzlich unbekannte Opfer. Strafverschärfend werteten die Richter die vor allem wegen Verletzung von Nerven noch heute vorhandenen und möglicherweise nicht reparablen Sprachstörungen der jungen Frau. Das Gericht vermutete eine Kurzschlußtat aufgrund einer allgemein verzweifelten Situation des Angeklagten. dpa
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