: Hafenstraße
Die letzten Räumungstitel gegen die Bewohner der Hafenstraße sprach gestern das Hamburgische Landgericht mit einer Frist bis zum 31. März 1994 aus. Damit wurde die Räumung des gesamten Häuserkomplexes rechtskräftig. Die Rechtsanwälte der Bewohner werden aber noch 1993 eine Vefassungsbeschwerde einlegen. Diese hat jedoch zunächst keine aufschiebende Wirkung. Wann der Baubeginn für die Sozialwohnungen auf dem benachbarten Grundstück sein wird, ist derzeit noch unklar. Eine Abstimmung in der Bürgerschaft steht noch aus.
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