: Häuslebaue für Arme
■ Die Bundesregierung reformiert die Steuerförderung für eigene vier Wände
Bonn (AFP) – Das Bundeskabinett hat gestern die Reform der steuerlichen Förderung von Wohneigentum verabschiedet. Die Neuregelung solle es vorrangig Familien mit Kindern mit unteren und mittleren Einkommen erlauben, möglichst früh in den Genuß eigener vier Wände zu kommen, teilte das Wohnungsbauministerium mit.
Die bisher einkommens- und progressionsabhängige Förderung des „Häuslebauerparagraphen“ 10e des Einkommensteuergesetzes soll auf eine für alle gleiche Eigenheimzulage umgestellt werden. Die Neuregelung leistet nach Ansicht von Finanzminister Theo Waigel (CSU) und Bauminister Klaus Töpfer (CDU) einen „wichtigen Beitrag“ zur Steuervereinfachung. Die Reform, die am 1. Januar 1996 in Kraft treten soll, sei aufkommensneutral. Die Grundförderung soll auch künftig über acht Jahre gezahlt werden. Sie beträgt 5.000 Mark für Neubauten, 5 Prozent von höchstens 100.000 Mark Baukosten. Für Altbauten sind es 2.200 Mark (2,2 Prozent von höchstens 100.000 Mark Anschaffungskosten). Die Einkommensgrenze wird entsprechend Paragraph 10e in Höhe von 120.000 für Ledige und 240.000 Mark für Verheiratete beibehalten. Das Baukindergeld wird von 1.000 auf 1.500 Mark erhöht und auch acht Jahre lang gezahlt. Eine Familie mit einem Einkommen von 60.000 Mark mit zwei Kindern erhalte künftig 64.000 Mark in acht Jahren und damit deutlich mehr als die bisherigen 55.768 Mark, erläuterte das Bauministerium. Auch die Bausparförderung wird nach diesen Angaben deutlich verbessert. Die Einkommensgrenzen, die zum Prämienbezug berechtigen, werden auf 50.000 für Ledige und 100.000 Mark für Verheiratete angehoben. Sie liegen bisher bei 27.000 und 54.000 Mark. Der Förderhöchstbetrag soll von 800 Mark für Ledige und 1.600 Mark für Verheiratete auf 1.000 und 2.000 Mark angehoben werden. Die BewohnerInnen der neuen Bundesländer werden dem Entwurf zufolge darüber hinaus durch ein Bürgschafts- Sonderprogramm unterstützt.
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