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Härtere Strafe für Spanner

STUTTGART ap ■ Spanner sollen künftig mit dem Straftatbestand der sexuellen Belästigung verfolgt werden. Baden-Württemberg will am 9. März einen entsprechenden Antrag im Bundesrat einbringen. Bislang können Spanner nur auf juristischen Umwegen, etwa über den Hausfriedensbruch, belangt werden. Die Gesetzesinitiative wurde maßgeblich durch den Fall Alexandra ausgelöst: Das sechsjährige Mädchen aus Filderstadt bei Stuttgart war im Oktober 2000 von einem Spanner entführt, missbraucht und schließlich getötet worden. Baden-Würrttembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) verwies auf Untersuchungen, denen zufolge ein Fünftel aller Exhibitionisten später schwere Delikte begingen. Baden-Württemberg wolle auch beantragen, dass Sexualtäter schon bei geringfügigen Vergehen wie Exhibitionismus künftig in der DNA-Kartei des BKA gespeichert werden.

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