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Händler brauchen Genehmigung

Berlin (adn) - Händler aus der BRD oder Westberlin, die auf dem Gebiet der DDR ihre Waren verkaufen wollen, müssen ebenso wie ihre DDR-Kollegen eine Genehmigung vorweisen. Das teilte das Ministerium für Handel und Tourismus am Mittwoch dem ADN mit. Auf Antrag erteilen die kommunalen Behörden an interessierte Personen und Unternehmen die zeitlich befristete und standortgebundene Erlaubnis zum Verkauf. Entsprechend den internationalen Gepflogenheiten werden dafür Gebühren und Steuern erhoben. Wird ohne Genemigung auf Straßen oder Märkten verkauft, können Ordnungsstrafen verhängt werden.

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