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Häftling wehrt sich gegen Enge

ZWEIBRÜCKEN dpa ■ Ein Häftling hat sich mit Erfolg gegen unzumutbare Haftbedingungen im Zweibrücker Gefängnis beschwert. Wie das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken gestern mitteilte, sei die Grenze zur menschenunwürdigen Inhaftierung bei einer mit zwei Männern belegten Doppelzelle von 8 Quadratmeter Fläche für Aufenthalt, Schlafkojen, Waschgelegenheit und Toilette überschritten. Dies sei auch durch die Überfüllung der Gefängnisse und Zwang zu Mehrfachbelegungen nicht zu rechtfertigen. Der Strafgefangene war aus einem anderen Bundesland nach Zweibrücken überstellt worden, um an einem Ausbildungslehrgang teilzunehmen. Zuvor hatte er zwar akzeptiert, in einer Zweimannzelle untergebracht zu werden, doch die räumliche Enge als inakzeptabel betrachtet und bei Gericht beanstandet. (Az.: OLG 1 Ws 276/04)