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■ HacksteaksAlles für den guten Biß

Lüneburg (dpa/taz) – Wer sich ein tiefgefrorenes „Hacksteak“ kauft, muß damit rechnen, daß nicht nur Rindfleisch in der Pfanne brutzelt. Bis zu 30 Prozent Bindemittel, Gewürze, Wasser und sog. Lockerungsmittel dürfen dem Fleisch beigemengt werden, das trotzdem noch als „Steak-Variante“ gelten darf. Das gestern verkündete Urteil des 10. Senats des OVG Lüneburg (Az.: 10L136/89) bedeutet einen Sieg für die Firma Langnese-Iglo gegen die Kreisverwaltung Hannover. Letztere hatte unter Berufung auf das Deutsche Lebensmittelbuch mutig einen Fleischanteil von 80 Prozent gefordert. Sonst werde der Verbraucher irregeführt, der sich unter einem „Hacksteak“ eben ein gehacktes Steak vorstelle. Die OVG-Richter „argumentierten“, bei der Festlegung der 80-Prozent-Marke hätten die Experten wohl die tiefgekühlten Fleischklopse vergessen, die ohne Zusätze gar nicht schmeckten. Der Kunde wolle doch „ein saftiges Erzeugnis mit gutem Biß“, meinte auch ein Anwalt der Firma.

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