: Hackethal scheitert vor BVG
Karlsruhe (dpa) - Prof. Julius Hackethal ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen ein behördliches Verbot der aktiven Sterbehilfe für die schwerbehinderte Patientin „Daniela“ vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. In dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß verwarf der Erste Senat die Beschwerde als unzulässig. Zur Begründung heißt es unter anderem, die „Vorabklärung“ der Strafbarkeit der aktiven Sterbehilfe - unter Ausschaltung der Strafgerichte - sei nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Hackethal hatte sich an das Bundesverfassungsgericht gewandt, nachdem ihm von der Stadt Karlsruhe unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 Mark untersagt worden war, seiner „hoffnungslos kranken“ Patientin Sterbehilfe zu leisten. Hackethal, gegen den in einem anderen Fall von Sterbehilfe ein Strafverfahren anhängig ist, hatte die Sterbehilfe für „Daniela“ mit großem publizistischem Aufwand angekündigt.
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