: Haas bleibt in Haft
■ Prozeß um „Landshut“-Entführung
Frankfurt/Main (taz) – In aggressiver Stimmung begann gestern vor dem Frankfurter Oberlandesgericht der dritte Verhandlungstag gegen Monika Haas. Das Gericht hatte zuvor eine Entlassung der Angeklagten aus der Untersuchungshaft abgelehnt. Es hält sie weiter „dringlich“ tatverdächtig, 1977 an der Entführung der Lufthansa-Maschine „Landshut“ nach Mogadischu und der Ermordung von Hanns-Martin Schleyer beteiligt gewesen zu sein. Die Verteidigung reagierte darauf mit dem ersten Befangenheitsantrag gegen alle drei Richter. Sie hatte die Haftentlassung gefordert, weil die Hauptbelastungszeugin der Bundesanwaltschaft, die Palästinenserin Andrawes, ihre Aussage zurückgezogen hatte. Andrawes war im Herbst 1994 von Norwegen an die Bundesrepublik ausgeliefert und als Kronzeugin benannt worden. Sie hat selbst als einzige Überlebende des arabischen Entführerkommandos in der Bundesrepublik eine hohe Haftstrafe zu erwarten. hei
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen