: HMI-Klage abgewiesen
■ OVG sanktioniert im nachhinein den längst abgeschlossenen Umbau des HMI-Forschungsreaktors
West-Berlin. Der Umbau des Forschungsreaktors am Hahn -Meitner-Institut (HMI) in Berlin-Wannsee war rechtmäßig. Das entschied gestern der 2.Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin, der die fast fünf Jahre zwischengelagerte Klage eines Reaktoranwohners gegen die „Erste Atomrechtliche Teilgenehmigung“ für den Umbau abwies.
Das Gericht sei nicht berechtigt gewesen, eine naturwissenschaftlich-technische Überprüfung der damaligen Behördenentscheidung vorzunehmen, erklärte OVG-Präsident Dieter Wilke. In dem Verfahren sei lediglich zu bewerten gewesen, ob die Behörde zum Entscheidungszeitpunkt nach dem damaligen Sachstand und dem Stand von Wissenschaft und Technik „willkürfrei“ entschieden habe. Dies sei in sämtlichen vom Kläger vorgetragenen Bereichen der Fall. Insbesondere sei die Behörde „wegen der extremen Unwahrscheinlichkeit“ nicht verpflichtet gewesen, den Schutz des umgebauten Reaktors gegen Flugzeugabstürze zu verlangen. Auch aus der kürzlichen Entdeckung eines Blindgängers aus dem Zweiten Weltkrieg auf dem HMI-Gelände sei der Genehmigungsbehörde kein Strick zu drehen, sagte Wilke. Zu recht habe sie sich auf die Auskunft „einer sachverständigen Behörde“ verlassen, die - in diesem Fall allerdings fälschlich - die Unbedenklichkeit des Bauvorhabens bestätigt habe.
Die innerhalb des rot-grünen Senats umstrittene künftige Entsorgung habe in dem Verfahren nicht zur Debatte gestanden, erklärte der OVG-Präsident, weil der Kläger nur „bei anlageninternen Vorgängen“ klageberechtigt sei.
Kläger Dietrich Antelmann, der auch noch die Verfahrenskosten tragen muß, zeigte sich von dem Urteil enttäuscht. Es sei jedoch gelungen, mit den jahrelangen Verfahren in der Bevölkerung eine große Sensibilität gegen das Atomprojekt zu verankern, meinte Antelmann.
gero
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