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HEW-Bewag

Der Konflikt um den Einstieg der Hamburgischen Electricitäts-Werke (HEW) bei der Berliner Bewag geht in dieser Woche ans Gericht: Vor dem Berliner Landgericht wird Donnerstag darüber gestritten, ob die vom Land Berlin gegen die E.ON Energie AG (München) erwirkte Einstweilige Verfügung gegen die Veräußerung ihres Bewag-Pakets Bestand haben soll. Daran ändert auch nichts, dass die Konsortialpartner Southern Energy und E.ON die Auseinandersetzung außergerichtlich beilegen möchten.

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