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■ HERBORNUrteil bestätigt

Karlsruhe (dpa) — Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat gestern das Urteil im Prozeß um das schwere Tanklastunglück von Herborn bestätigt. Bei dem Unfall waren am 7. Juli 1987 fünf Menschen getötet und 41 Personen zum Teil schwer verletzt worden. Das Landgericht Limburg/Lahn hatte im Januar 1990 den Fahrer des Tankzugs zu eineinhalb Jahren mit Bewährung und den Speditionschef Hanspeter Hartmann zu zweieinhalb Jahren verurteilt. (Aktenzeichen: 4 StR 446/90)

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