piwik no script img

■ Gysi/FuchsAuslegungssache

Hamburg (dpa) – Das Hamburger Landgericht hat im Rechtsstreit zwischen dem Chef der PDS- Gruppe im Bundestag, Gregor Gysi, und dem ehemaligen DDR- Bürgerrechtler Jürgen Fuchs nicht über die Frage entschieden, ob behauptet werden darf, Gysi habe Zuträgerdienste für die Stasi geleistet. Einen entsprechenden Antrag habe Gysi zurückgezogen, stellte Richter Harald Ficus am Montag klar. Gysi und Fuchs' Anwalt zogen aus dem Ergebnis des Verfahrens unterschiedliche Schlüsse: Gysi betonte, die Behauptung, er habe Zuträgerdienste geleistet, sei nicht zulässig. Dagegen meinte Fuchs' Anwalt Uwe Lehmann-Brauns, sein Mandant sei nicht gehindert, die Behauptung über die Zuträgerdienste wiederzugeben, weil der Antrag auf ein Verbot ja zurückgenommen worden sei.

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 390 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen