■ Gysi/Fuchs: Auslegungssache
Hamburg (dpa) – Das Hamburger Landgericht hat im Rechtsstreit zwischen dem Chef der PDS- Gruppe im Bundestag, Gregor Gysi, und dem ehemaligen DDR- Bürgerrechtler Jürgen Fuchs nicht über die Frage entschieden, ob behauptet werden darf, Gysi habe Zuträgerdienste für die Stasi geleistet. Einen entsprechenden Antrag habe Gysi zurückgezogen, stellte Richter Harald Ficus am Montag klar. Gysi und Fuchs' Anwalt zogen aus dem Ergebnis des Verfahrens unterschiedliche Schlüsse: Gysi betonte, die Behauptung, er habe Zuträgerdienste geleistet, sei nicht zulässig. Dagegen meinte Fuchs' Anwalt Uwe Lehmann-Brauns, sein Mandant sei nicht gehindert, die Behauptung über die Zuträgerdienste wiederzugeben, weil der Antrag auf ein Verbot ja zurückgenommen worden sei.
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