Gutschein für Arbeitslose: Private Arbeitsvermittlung? Ungenügend!
Mit Hilfe privater Vermittler sollen Menschen wieder in Jobs kommen. Doch für die Hälfte endet der Ausflug in die Arbeitswelt schon nach einem halben Jahr.
BERLIN taz | Private Arbeitsvermittler sollen Menschen in Jobs bringen - und dort sollen sie dann möglichst lange bleiben. Doch jedes zweite durch Vermittlungsgutscheine zustande gekommene Arbeitsverhältnis ist nach einem halben Jahr wieder beendet. In vier von zehn Fällen erfolgt die Vermittlung zudem in die Leiharbeit. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei hervor, die der taz vorliegt.
Vermittlungsgutscheine werden von den Jobcentern an Arbeitslose ausgegeben. Diese suchen sich dann einen privaten Dienstleister, der ihnen Arbeit beschaffen soll. Eine voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Stunden wöchentlich.
94 Millionen Euro hat die Bundesregierung den privaten Unternehmen dafür im Jahr 2010 bezahlt. Aus den Daten, die die Regierung jetzt vorgelegt hat, geht hevor, dass zwischen Januar und November 2010 54.700 Gutscheine eingelöst wurden - von Beziehern des Arbeitslosengeld I oder II ("Hartz IV"). Doch nur in 28.730 Fällen (52,5 Prozent) wurde nach sechs Monaten Beschäftigungsdauer die 2. Rate bewilligt und von den Jobcenter an die Vermittler bezahlt.
Vor allem Osten landen viele in der Zeitarbeit
Die Rate gibt Auskunft darüber, wie nachhaltig die Maßnahme überhaupt wirkt: "Im überwiegenden Teil der Fälle, bei denen es nicht zu einer Zahlung der 2. Rate gekommen ist, ist davon auszugehen, dass das Beschäftigungsverhältnis vor Ablauf von 6 Monaten beendet wurde", schreibt die Bundesregierung.
Aufschlussreich sind auch die Angaben, in welche Jobs vermittelt wird. Über 5.000 Personen kamen im Handel oder der Instandhaltung und Reparatur von Autos unter, über 4.000 im Bau- und rund 3.500 im verarbeitenden Gewerbe. Aber mit großem Abstand führt die Leiharbeit: Über 22.600 Personen landeten dort, das sind etwa 38 Prozent aller Vermittlungen. Vor allem in Osten boomt der Weg in diese Arbeitsform mit mehr als 14.000 Personen.
"Es ist skandalös, dass die Vermittlung in Leiharbeit als moderne Form der Sklaverei auch noch subventioniert wird", sagt Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion. Für sie gehören die Vermittlungsgutscheine ganz abgeschafft. "Es ist schleierhaft, warum der Beitrags- und Steuerzahler diese private Arbeitsvermittlung mit Milionenbeträgen unterstützen soll."
Es geht Zimmermann dabei nicht nur um die prekären Beschäftigungsverhältnisse, die Leute eingehen müssen, oder der in den Augen der Linken insgesamt dürftigen langfristigen Bilanz dieses Instruments. Zimmermann will die Privatisierungstendenzen in der Arbeitsvermittlung am liebsten ganz zurückdrehen und wirbt dafür, dass Jobcenter nur noch in "gute Arbeit" vermitteln: Also nicht mehr in Leiharbeit oder Minijob.
Von der Leyen: Arbeitslose gezielter fördern
Doch an diesem Freitag diskutiert der Bundestag in erster Gesetzes-Lesung genau über das Gegenteil. Im Rahmen der Arbeitsmarktinstrumentenreform, die im April 2012 greifen soll, will Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), das Instrument Vermittlungsgutscheine über 2011 hinaus entfristen. Ob es jedoch künftig häufiger zum Einsatz kommt, ist noch unklar: Schließlich sieht die Reform auch vor, dass Empfänger von Arbeitslosengeld I künftig keinen Rechtsanspruch auf die Gutscheine mehr haben. Ob sie gewährt werden, entscheidet dann nur noch der Jobcentermitarbeiter. Bei Hartz-IV-Empfängern ist das bereits heute der Fall.
Mit der Gesetzesreform will von der Leyen Arbeitslose gezielter fördern, zudem den unübersichtlichen Dschungel der zahlreichen Instrumente lichten. Vor allem aber muss gespart werden: 8 Milliarden Euro weniger sollen die Jobcenter zwischen 2012 und 2015 ausgeben. Sie sollen so ihren Beitrag zum Sparpaket leisten, das die Bundesregierung im Sommer 2010 im Zeichen der Wirtschaftskrise beschlossen hat.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das der Bundesagentur für Arbeit angeschlossen ist, teilt die Kritik an den Vermittlungsgutscheinen nicht. Gegenüber dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestags hat das IAB am Donnerstag betont: "Insgesamt wird dem Vermittlungsgutschein im Zeitraum 2003 bis 2005 eine tendenziell positive Wirkung auf die Beschäftigungschancen von Arbeitslosen bescheinigt."
Allerdings sei auch nur ein Zehntel der ausgegebenen Gutscheine in den letzten Jahren tatsächlich eingelöst worden. Im Vergleich zu den anderen Möglichkeiten, private Dritte in die Vermittlung einzubeziehen, sei der Gutschein "quantitativ von eher geringer Bedeutung".
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