: Gute Tat bleibt gute Tat
■ Weihnachtsessen für Heilsarmee: Keine Kündigung für Lageristen
Düsseldorf (dpa/taz) – Weihnachtsmahl statt Mülltonne: Ein Mitarbeiter der Lufthansa-Service-Gesellschaft, der vor Weihnachten 1994 Lebensmittel seiner Firma vor der Vernichtung gerettet und der Heilsarmee übergeben hatte, darf nicht entlassen werden. Dies entschied das Düsseldorfer Arbeitsgericht am Mittwoch (Az.: 6 Ca 0060/95). Die Firma, die Fluggesellschaften mit Lebensmitteln versorgt, hatte 84 Dosen aus dem Verkehr ziehen wollen, da das Mindesthaltbarkeitsdatum fällig war. Nachdem der Lagerarbeiter die Dosen der Heilsarmee übergeben hatte, wurde ihm fristlos gekündigt.
„Sie haben mit Kanonen auf Spatzen geschossen“, wies das Gericht die Firmenmaßnahme jedoch als überzogen zurück. Zwar sei in der Regel eine Kündigung rechtmäßig, wenn Mitarbeiter nach eigenem Gutdünken über Firmeneigentum entschieden. Im vorliegenden Fall sei der Firma aber „kein oder so gut wie kein Schaden entstanden“, so das Gericht. Zudem habe der 39jährige aus „uneigennützigen, der Achtung durchaus würdigen Motiven“ gehandelt. „Die Vernichtung von Lebensmitteln ist grundsätzlich ein moralischer Skandal.“
Eine Sprecherin der Lufthansa- Service-Gesellschaft hatte im Februar den Rauswurf des Kollegen im Interview mit der taz gerechtfertigt. Der Mitarbeiter habe zur Tat einen Lieferwagen der Gesellschaft „vorsätzlich entwendet“. Da das Mindesthaltbarkeitsdatum der Ware schon teilweise überschritten gewesen sei, habe der Kollege „vorsätzlich die Gesundheit“ der Spendenempfänger gefährdet.
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