Gutachten des Bundesrechnungshofs: Lebensmittelüberwachung mangelhaft

Bund und Länder verständigen sich nicht über eine einheitliche Lebensmittelüberwachung, so eine Studie. Der Bundesrechnungshof verlangt Reformen.

Während der Ehec-Epidemie eher unbeliebt: Gurken. Bild: Miss X/photocase.com

BERLIN taz | Der Bundesrechnungshof (BRH) stellt der Lebensmittelüberwachung in Deutschland ein schlechtes Zeugnis aus. Mehr als 400 Kontrollbehörden würden die Bestimmungen in sicherheitsrelevanten Bereichen uneinheitlich ausüben, kritisiert der BRH die gängige Praxis in seinem von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) in Auftrag gegebenen Gutachten. Ein für alle geltendes Durchführungsrecht gebe es nicht, weil Bund und Länder sich nicht darüber verständigen. Außerdem fehle es den Ämtern an Geld und Personal für wirksame Kontrollen.

Die Überprüfung von Herstellern, Handel und Gastronomie ist Ländersache. Das hat sich bei den großen Krisen rund um dioxinverseuchte Eier im letzten Winter und um den Ehec-Keim im Sommer als Nachteil erwiesen. Bei dieser Epidemie starben fünfzig Menschen. "Notfallpläne der Länder stehen weitgehend beziehungslos nebeneinander", stellen die Gutachter fest. Sie bemängeln, dass in Berlin Krisenstäbe zwar eingerichtet werden, der Bund aber keinerlei Befugnisse besitzt.

Der Bundesrechnungshof verlangt Reformen, damit Krisen rund um die Ernährung der Menschen besser vermieden oder bewältigt werden können. "Kernelement sollte ein nationaler Krisenstab sein", heißt es im Bericht. Die Taskforce soll die Information der Öffentlichkeit übernehmen und den Ländern Weisungen erteilen dürfen.

Globale Lebensmittel- oder Handelskonzerne wie Metro, Nestlé oder Dr. Oetker sollen nach dem Willen des Rechnungshofs von bundesweit agierenden Spezialeinheiten unter die Lupe genommen werden. Die Länderbehörden kümmern sich dann um die kleineren Händler und Hersteller, das Handwerk und die Gastronomie.

Die Ministerin will nun Überzeugungsarbeit für bundesweit einheitliche Standards leisten. Bis zum September 2012 soll eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern Reformvorschläge ausarbeiten. Gegen den Willen der Länder will Aigner aber nichts unternehmen.

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