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■ Gut zu wissenRehabilitierung bis Ende 1995 beantragen

Die Justizpressestelle weist darauf hin, daß nach dem 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz Bürger der ehemaligen DDR Anträge zur Rehabilitierung noch bis 31. Dezember 1995 einreichen können. Schriftliche Anträge nimmt das Landgericht Berlin, Turmstraße 91, 10559 Berlin, entgegen.

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