piwik no script img

Gurke des Tages

■ Bundessozialgericht

Oh, deutsche Gründlichkeit. Jetzt haben sie auch noch festgelegt, was eine Wunde ist und was nicht. Als Grundsatz gilt: Ohne Blut keine Wunde. Das Kasseler Bundessozialgericht hat entschieden, daß Kassenärzte die „Erstversorgung einer kleinen Wunde“ nicht abrechnen dürfen, wenn kein Blut geflossen ist. Im vorliegenden Fall hatte ein Augenarzt die Behandlung einer Hornhautabschürfung am Auge in Rechnung gestellt. Nach allgemeiner Auffassung seien außer bei Verbrennungen und Verätzungen nur blutende Hautverletzungen als Wunden anzusehen, beschlossen die Krämerseelen, hier Sozialrichter genannt. Die Hornhaut am Auge sei schließlich nicht durchblutet, die Behandlung von Hornhautkratzern dürfe deshalb nie und nimmer als Wundbehandlung abgerechnet werden.

50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen