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Gurke des Tages

Wohin mit den Fehlgeburten? Das Bischöfliche Generalvikariat in der Stadt Münster weiß da Rat: Fehlgeburten können ab jetzt auf kirchlichen Friedhöfen beerdigt werden. Voraussetzung sei jedoch, daß „wenigstens ein Elternteil dies wünsche“. Nötig sei zudem ein ärztliches Attest, daß es sich „um eine menschliche Fehlgeburt handelt“. Da in den Personenstandsbüchern der Kommunen Fehlgeburten nicht vermerkt würden, werde auch kein Totenschein ausgestellt, der im Normalfall für eine Bestattung erforderlich sei. Fehlgeburten im Sinne des Gesetzes seien totgeborene Kinder mit einem Gewicht von weniger als tausend Gramm, so das Generalvikariat. Wenn die Leibesfrucht mehr als ein Kilogramm wiege, werde sie als Totgeburt bezeichnet und ins Personenstandsbuch eingetragen.

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