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Gurke des Tages

Ein 36jähriger wehrte sich gestern vor Gericht gegen den Vorwurf, sein kleiner Hund „Eddie“ sei in der S-Bahn „schwarzgefahren“. Seit 1994 lieferte er sich deshalb mit dem Münchner Verkehrsverbund (MVV) einen erbitterten Kampf ums Tarifrecht für Tiere. Der Hundehalter war 1994 und 1995 dabei erwischt worden, als er mit seinem Hund S-Bahn fuhr, ohne eine Kinderkarte für „Eddie“ abgestempelt zu haben. Der Amtsrichter wies nun darauf hin, daß kleine Hunde nur dann umsonst fahren dürfen, „wenn sie in einem Behälter, z.B. eine Tasche oder ein Korb, befördert werden“. Für den Angeklagten ist das auch seine Hand, „in der mein Hündchen auf einem Taschentuch saß“. In der Verhandlung kam jedoch auch ein Vorfall vom März 1996 zur Sprache, als „Eddies“ Herrchen selbst ohne Fahrausweis ertappt worden war und deshalb schriftlich Anschläge auf Einrichtungen der Bahn prophezeite. Der Behälter- und Fahrkartenprozeß endete jetzt mit einem Vergleich: Der Handaufhalter muß 900 Mark an ein SOS-Kinderdorf zahlen.

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