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■ TarifverträgeGültig trotz Austritt

Kassel (dpa) – Trotz Ablauf des Tarifvertrages und Austritt des Unternehmens aus dem Arbeitgeberverband gilt der alte Tarifvertrag solange fort, bis eine neue Regelung gefunden worden ist. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Betrieb genau zum Zeitpunkt des Auslaufens des Tarifvertrags ausgetreten ist, hat das Bundesarbeitsgericht in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden.

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