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Gubener Sozialarbeiterin bleibt gekündigt

Cottbus (dpa) – Die fristlose Kündigung einer Jugendclubmitarbeiterin aus Guben, die wegen ihrer Teilnahme an einer Demonstration gegen Rechtsextremismus auf die Straße gesetzt worden war, ist in eine fristgemäße Kündigung umgewandelt worden. Das ist das Ergebnis einer Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Cottbus. Danach wird die 24jährige zum 31. März fristgemäß gekündigt. Die Frau war Anfang März entlassen worden, weil sie nach Ansicht ihres Arbeitgebers durch ihre Beteiligung an einer Demonstration gegen rechte Gewalt gegen den Grundsatz der Neutralität von Sozialarbeitern verstoßen hatte. Zu dem Marsch war nach dem Tod des algerischen Asylbewerbers Omar Ben Noui aufgerufen worden. Die fristlose Kündigung war zudem damit begründet worden, die Frau habe Journalisten Wohn- und Aufenthaltsorte von rechten Jugendlichen gezeigt. Dies hatte sie bestritten und geklagt.

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