piwik no script img

■ Grundsatzurteilzu Serienstraftaten

Karlsruhe (dpa) – Revolution im Bundesgerichtshof. Serienstraftaten bei Betrug und sexuellem Mißbrauch müssen künftig von den Gerichten neu bewertet werden. Mehr als 100 Jahre lang wurde das Strafmaß für Serientäter mit einer juristischen Fiktion bestimmt: dem sogenannten Fortsetzungszusammenhang. So wurde der wiederholte sexuelle Mißbrauch von Kindern zu einer einzigen Tat zusammengezogen. Nunmehr gilt: Serienstraftaten bei Betrug und sexuellem Mißbrauch dürfen nicht mehr als eine einzige Tat bewertet werden. (Az.: GSSt 2 und 3/93)

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen