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Grundsatzurteil verschobenSchwieriges Hotelverbot für NPD-Chef

Vor dem Bundesgerichtshof wird nun erst im Dezember verhandelt, ob ein brandenburgisches Wellness-Hotel den NPD-Chef Udo Voigt beherbergen muss oder nicht.

Unerwünschter Urlaubsgast: NPD-Chef Udo Voigt möchte vor Gericht durchsetzen, dass ihn ein Wellness-Hotel als Gast aufnehmen muss. Bild: dpa

KARLSRUHE dapd | Der Bundesgerichtshof wird erst am 16. Dezember darüber entscheiden, ob ein Hotel einen Gast allein wegen dessen politischer Überzeugung abweisen darf. Die Rechtsfragen seien neu und "ausgesprochen schwierig", sagte der Vorsitzende Richter des 5. Zivilsenats des BGH, Wolfgang Krüger, am Freitag in Karlsruhe. Zuvor hatte der BGH über die Rechtmäßigkeit des Hotel-Hausverbots gegen NPD-Chef Udo Voigt mündlich verhandelt.

Voigt hatte Ende 2009 vier Tage in einem Luxushotel im brandenburgischen Bad Saarow verbringen wollen. Doch das Hotel erteilte dem NPD-Bundesvorsitzenden ein Hausverbot, weil dessen rechtsextreme politische Überzeugung nicht mit dem Ziel des Hauses zu vereinbaren sei, "jedem Gast nach Möglichkeit ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten".

Die gegen das Hausverbot gerichtete Klage des NPD-Chefs war vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) und dem Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg gescheitert. Es sei davon auszugehen, dass sich andere Gäste durch die Anwesenheit des NPD-Chefs provoziert fühlen könnten, hieß es zur Begründung. Doch ob dies ein "hinreichender Grund für ein Hausverbot" ist, prüft nun der BGH.

Der für das Grundstücksrecht zuständige Senat verhandelte über die Revision des 59-jährigen NPD-Bundesvorsitzenden, der nicht persönlich an der Verhandlung teilnahm. Voigt verlangt den Widerruf des Hausverbots und verweist darauf, dass er sich in dem Hotel - wie bei zwei früheren unbeanstandeten Aufenthalten im "Esplanade" - nicht politisch äußern werde.

Sein Anwalt sieht in dem Hausverbot einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Ein Hausverbot könne leicht "uferlos" werden, wenn allein der "Makel" einer inneren politischen Überzeugung bei einem potenziellen Gast ausschlaggebend sei.

Dies könnte sich schnell auch gegen Angehörige anderer politischer Überzeugungen oder Glaubensrichtungen wie Christen oder Muslime richten. Die NPD sei zudem keine verbotene Partei und wirke in mehreren Landesparlamenten an der politischen Willensbildung mit.

"Über meine Schwelle geht nur der, dem ich das erlaube"

Der Anwalt des Hotels hielt dagegen, ein Unternehmer dürfe sein Hotel so führen, wie es für ihn selbst am besten sei. "Der Unternehmer - und nicht die Bundesrepublik Deutschland - haftet dafür, ob bei ihm die Gäste kommen oder fernbleiben", sagte der Anwalt des Hotels.

Bei einem Hotel gelte der Grundsatz: "Über meine Schwelle geht nur der, dem ich das erlaube." Zudem gebe es am Scharmützelsee, an dem das Hotel liegt, "zahllose Ausweichmöglichkeiten".

Im vorliegenden Fall gehe es auch nicht um "Daseinsvorsorge" wie bei einem Notarzt, der niemanden abweisen dürfe. Es gehe auch nicht um die Öffnung einer Einrichtung für Massen von Menschen wie bei einem Stadion oder einem Flughafen.

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8 Kommentare

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  • IS
    ich schnall nix - volksentscheid!

    Ich höre udo voigt jammern: "das ist ja wie im dritten reich!" so von wegen, "wir müßen leider draußen bleiben mit der krummen nase". Irgendwann wollen die noch nen eigenen staat!

  • W
    Webmarxist

    Ich bin kein Jurist. Der Hotelbetreiber hat das Hausrecht, dass heißt dass er bestimmen darf wer in seinen Hotel verkehren darf und wer nicht.

  • B
    Beteigeuze

    Artikel 3 des Grundgesetzes ist da ziemlich eindeutig: "Niemand darf aufgrund (...) seiner politischen Anschauung (...) benachteiligt werden."

     

    Weder ist von einer möglichen Ausnahme die Rede, noch bietet die Formulierung einen besonderen Ermessensspielraum. Daß der Hotelier überhaupt bis hierher mit seiner Tour durchgekommen ist, zeigt wieder einmal mehr, daß die Judikative in diesem Land noch immer vom Geiste der alt- '68er durchdrungen ist, die linke Ideologie gerne vor allgemeines Recht stellt.

     

    Nix Unerwartetes also- bisher zumindest.

  • M
    marius

    Marcus: "Lieder bedeutet das im Umkehrschluss das rechte Besitzer auch jüdischen, linken, ausländisch aussehenden oder ihnen sonst wie unangenehme Personen abweisen können."

     

    Bei jüdischen oder ausländischen Personen stimme ich Ihnen ja vollkommen zu, aber das mit den Linken hat mich doch etwas irritiert. Das klingt so, als würden Sie Linken und Rechten nicht die gleichen (persönlichen, nicht in Bezug auf politische Äußerungen) Bürgerrechte zugestehen wollen.

  • S
    sigibold

    Nachdem Lesen dieses Artikels war meine erste ungefilterte Reaktion etwa: Ha! Recht so! Aber nach Reflektion bin ich gar nicht mehr so überzeugt davon. Ich möchte mich hier nicht zur Gesetzeslage auslassen. Ich bin kein Jurist und würde mich da nur verheddern.

    Aber ich erinnere mich gut an linke Lokomotivführer und Lehrer, die nicht Beamte werden durften, weil sie in der falschen Partei waren oder man ihnen auch nur unterstellte die falschen Ansichten zu haben. Ich rede von Westdeutschland im Baader-Meinhoff Fieber.

    Solange besagter Herr von der besagten Partei in Ruhe sein Frühstücksei pellt und nicht der Hausdame in den Allerwertesten kneift oder Ähnliches, habe ich Probleme mit der Ausgrenzung von Menschen. Eine freie aufgeklärte Gesellschaft sollte sich da an ihre Werte erinnern und nicht Handlungsweisen verfallen, die man besagter Partei gerne, und wohl zu recht, nachsagt.

    Leider sind wir so eifrig dabei, lauter Schutzzäune zur Sicherung der Freiheit aufzustellen, dass wir gar nicht merken, dass gerade diese uns die Freiheit nehmen. Auch wenn es manchmal schwer fällt. Wir sind alle eine Gesellschaft und müssen irgendwie miteinander auskommen. Ausgrenzen ist sicher nicht der richtige Weg.

     

    sigibold

  • KF
    Öko Fritz

    Ich gebe dem Unternehmer recht:

     

    Zum einen ist es gut Flagge zu bekennen und sich gerade auch geschäftlich zu positionieren, anderseits hat jeder Unternehmer das Recht mit wem er "Geschäfte" macht.

     

    Der Hotelier kann ja jedem Hausverbot erteilen, den er nicht "mag".

     

    Man stelle sich mal lieber nicht vor, was passieren würde, wenn Freunde des NDP Chefs, also "Glätzköpfe" kämen! Also selbst wenn die zunächst freidlich kämen... es wäre ein Hohn und eine Erniedrigung für ausländische Gäste.

     

    Also:

    Gastfreundschaft = keine NDP Fuzzies bewirten.

     

    Im Übrigen läuft das in Dresden bei vielen Gaststätten so. Da dürfen keine "Rechten" rein...

  • M
    Marcus

    Ein schwiriger Fall. Prinzipell beführworte ich das auch in semiöffentlichen betrieben wie Hotels das Hausrecht gilt. Lieder bedeutet das im Umkehrschluss das rechte Besitzer auch jüdischen, linken, ausländisch aussehenden oder ihnen sonst wie unangenehme Personen abweisen können. Darum währe in diesem Fall dem Typ fast ein Erfolg zu wünschen weil sonst die rechtliche Grundlage für Ausschluskampanien gelegt würd. Ich erinner mich da an den Geschichtsuntericht mit Schildern wie "Hier keine Juden erwünscht" und ähnliche abscheulichkeiten. Dagegen wird auch kaum helfen das Religonen besser geschützt sind als politische überzeugungen. Den es solte nicht alzu schwer sein eine Bedingung zu ersinen der kein unlibsammer zustimmen kann.

  • JC
    Johnny Cynic

    Ach, und der (türkische) Diskothekenbetreiber wird verurteilt weil er einen (betrunkenen) Mihigru "wegen dessen Hautfarbe" nicht einließ.