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Grundgesetz gestattet Widerstand

■ betr.: "Junker, Juden und Bomben", taz vom 28.4.93

betr.: „Junker, Juden und Bomben“, taz vom 28.4.93

Die Kritik an dem Anschlag auf das Grundbuchamt Barby von Klaus Hillenbrand wird meiner Ansicht nach in wichtigen Aspekten der Problematik nicht gerecht, um die es bei dieser Form der politischen Auseinandersetzung geht.

„Widerstand“ gegen Entwicklungen, die zumindest Minderheiten in diesem unserem Lande nicht mehr hinzunehmen bereit sind, gestattet unser Grundgesetz (Art. 20, 4) ausdrücklich „gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen“, „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“.

Diese Situation scheint auch mir in vielen wichtigen Bereichen erreicht zu sein, nachdem ich 14 Jahre lang in Gruppen der verschiedensten Art vergeblich im Rahmen oder zumindest noch am Rande der von unserer Gesellschaft akzeptierten politischen Mittel gegen Entwicklungen gekämpft habe, die mir verhängnisvoll erschienen.

Wenn man nun diesen Widerstand kleinsten radikalen Gruppen allein überläßt, die in ihrer Enttäuschung und Desillusionierung zum äußersten entschlossen sind, darf man sich nicht darüber wundern, daß subtile Unterscheidungen wie die zwischen unberechtigten und berechtigten Ansprüchen auf Eigentum in der ehemaligen DDR und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel keine ausreichende Beachtung mehr finden. Ludwig Schönenbach, Bremen

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