: Grünes Licht für NUKEM–Anlage
■ Die Hanauer Nuklearbetriebe NUKEM dürfen wieder in Betrieb genommen werden Grüne: Wiederinbetriebnahme ist unverantwortbar / Klagen beim Verwaltungsgericht
Aus Frankfurt Ralf Volk
Die Hanauer Brennelementefabrik NUKEM (alt) kann ihre Produktionsanlage wieder in Betrieb nehmen. Das entschied gestern der hessische Minister für Umwelt und Reaktorsicherheit Karlheinz Weimar; telefonisch gab er NUKEM grünes Licht. Die NUKEM hatte vor knapp einem Monat auf Veranlassung des Umweltministeriums die Produktion „freiwillig“ eingestellt, um insgesamt 38 sicherheitstechnische Nachrüstungsmaßnahmen an der Anlage vornehmen zu lassen. Vor der Wiederinbetriebnahme schickte das Ministerium eine Reihe von Sachverständigen in den Betrieb, die feststellen sollten, inwieweit das Unternehmen die vorhandenen Sicherheitsmängel der Anlage behoben hat. Nach Auskunft der Sprecherin des Umweltministeriums, Christiane Kohl, habe die Gutachteranalyse „lediglich einige wenige“ Mängel ergeben. Diese bedürften einiger „sicherheitstechnisch unbedeutender Nachbesserungen“. Nachdem die NUKEM gestern die Mängel behoben habe, seien von den Gutachtern gegen eine Wiederinbetriebnahme keine Bedenken mehr erhoben worden. Dies treffe aber nicht auf die sogenannte „organische Konversion“, die Eingangsstufe der Brennelementefertigung zu, die wegen Sicherheitsmängeln noch nicht wieder in Betrieb genommen wird. Nach Auffassung der Grünen im Landtag ist die Wiederinbetriebnahme der NUKEM (alt) nicht zu verantworten. Die „freiwillig“ durchgeführten Nachrüstungsmaßnahmen hätten lediglich einen besseren Brandschutz erbracht. Die „schwerwiegenden Sicherheitsdefizite der NUKEM– Altanlage“ sind nach Ansicht des Landtagsabgeordneten Chris Boppel keineswegs ausgeräumt. Gemessen an dem, was vom TÜV– Bayern als Sicherheitsrisiko eingestuft wurde, seien „von der Firma nur Kleinigkeiten in Ordnung gebracht worden“. Der TÜV hatte 1982 kritisiert, daß die Tragekonstruktionen, Befestigungen und Aufhängekonstruktionen bei Flugzeugabstürzen, Erdbeben oder Explosionen keinen ausreichenden Schutz bieten. Gegen die Zustimmung Weimars haben gestern zwei in Hanau und Umgebung lebende Bürger vor dem Kasseler Verwaltungsgerichtshof Klage erhoben, um den Zustimmungsbescheid zur Wiederaufnahme der Produktion bei NUKEM (alt) rückgängig zu machen. Der Entscheid wird nächste Woche erwartet. Einen davor gestellten Antrag zur einstweiligen Anordnung auf Stillegung der Nuklearbetriebe hatte der Gerichtshof abgelehnt.
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