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Grüne wollen Volksentscheid

■ Bremer Grüne gegen Umweltschutz in Landes–Verfassung / SPD/CDU–Formel zu weich

Aus Bremen Klaus Schlösser

Am 25. Januar werden die Bremer bei der Bundestagswahl auch darüber abstimmen, ob der Umweltschutz in die Landesverfassung aufgenommen wird. Die Grünen rufen die Wähler auf, mit „Nein“ zu stimmen. Denn „Schäden im Naturhaushalt“, so die neue, von SPD/CDU vorgeschlagene Verfassungsformel, sollen nur „möglichst“ vermieden werden. Eine grüne Mitgliederversammlung verpflichtete am Montag abend ihre fünf Abgeordneten, die Änderung der Bremer Landesverfassung nicht passieren zu lassen. Nach der Bremer Landesverfassung können Verfassungsänderungen nur einstimmig im Parlament beschlossen werden. Der umstrittene Text wird jetzt automatisch Gegenstand eines Bremer Volksentscheids. Eine grüne Alternativ–Formulierung wird dabei allerdings nicht zur Abstimmung stehen. Die Grünen müssen jetzt dem Bremer Wahlvolk erklären, warum es gegen den „möglichen Umweltschutz“ in der Landesverfasung stimmen muß, wenn es konsequenten Umweltschutz will. Parallel zur Vorbereitung des Volksentscheids wollen die Grünen ein Volksbegehren einleiten, das eine uneingeschränkte Verankerung des Umweltschutzes in der Landesverfassung zur Abstimmung stellen soll. Zunächst 5.000, in einer zweiten Hürde 10.000 Stimmen werden die Grünen dazu sammeln müssen, ehe Bremen dann zur Bürgerschaftswahl im Herbst 1987 ein zweites Mal über eine Verfassungsänderung abzustimmen.