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Grüne kritisieren „Verhöhnung der Verfassung“

Bonn (dpa) - Als „Verhöhnung der Verfassung“ haben die Grünen im Bundestag den Beschluß der unionsgeführten Mehrheit im Bundesrat kritisiert, den Umweltschutz als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. Ein allgemeines und völlig verwaschenes „Staatsziel Umweltschutz“ werde die Umwelt nicht vor weiterer Zerstörung, Ausbeutung und Vergiftung retten, erklärte der Obmann der Grünen im Bundestagsrechtsausschuß, Gerald Häfner, am Samstag in Bonn. Die am Freitag vom Bundesrat beschlossenen Einschränkungen und Vorbehalte bedeuteten im Gegenteil in der Praxis eine Blankovollmacht für jede auch noch so skandalöse umweltpolitische Untat der Industrie und des Staates. Häfner kündigte an, die Grünen würden „derart unbestimmten und wirkungslosen Bestimmungen“ noch in der Sommerpause einen eigenen Entwurf entgegensetzen. Damit sollten der Umweltschutz als einklagbares, individuelles Grundrecht gesichert und den Bürgern konkrete Verfahrensrechte zur Wahrnehmung ihrer Belange und ihrer Verantwortung für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen eingeräumt werden. Nach dem Entwurf des Bundesrates, der im Bundestag eine Zwei– Drittel–Mehrheit benötigt, soll in den Artikel 20 des Grundgesetzes eine Ergänzung eingefügt werden: „Die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen stehen unter dem Schutz des Staates. Bund und Länder regeln das Nähere in Gesetzen unter Abwägung mit anderen Rechtsgütern und Staatsaufgaben.“

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