: Grüne Organklage gegen Bayern
München (ap) - Die Grünen im bayerischen Landtag haben gestern vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof in mündlicher Verhandlung ihre Forderung nach einem Sitz im Landtagsausschuß für Sicherheit bekräftigt. Das Urteil fällt am 14.Dezember.
Die Grünen-Fraktion klagt gegen die Festsetzung der Ausschußstärke auf nur elf Mitglieder, wodurch die CSU -Mehrheit sich „vor Kontrolle schützen“ wolle. Den Grünen steht in Bayern jeweils der 13.Sitz in den Parlamentsausschüssen zu. Der Landtag berief sich in seinem Antrag auf Abweisung der Klage auf arbeitsökonomische Erwägungen sowie auf die Erörterung geheimhaltungsbedürftiger Vorgänge, weshalb die Zahl der Geheimnisträger im Parlament möglichst klein gehalten werden solle.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen