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Grün ist wider die Natur

Eine Scheune in einem Landschaftsschaftsschutzgebiet darf nicht grün sein. Das zuständige Umweltamt der Kreisbehörde in Bad Oldesloe untersagte einem Bauern aus der Gemeinde Stapelfeld am östlichen Stadtrand Hamburgs den gewünschten Anstrich für den bereits genehmigten Neubau. Jetzt streiten Behörde und die Gemeinde, die mit dem Landwirt für das „allgemein übliche Grün“ votiert, über die Farbgebung.

Nach Ansicht von Amtsleiter Hans-Gerd Eissing stellt die Farbe Grün einen „Eingriff in die Natur“ dar. Dieser sei bei Bauten in geschützten Gebieten möglichst gering zu halten. Den Einwand des Bauern, gerade grüne Außenwänden würden mit grüner Natur besonders gut harmonieren, findet das Umweltamt nicht stichhaltig: Erstens sei es draußen nicht immer grün und zweitens solle das Gebäude nicht versteckt, sondern sichtbar sein.

Die Behörde befand deshalb, die Halle müsse rot oder braun sein. Dies sei die Farbe von Backsteinen und Holzverschalungen, den traditionellen Baustoffen. Damit der Landwirt auch den richtigen Farbton trifft, nannte ihm das Umweltamt auch gleich die genehmen Farbbezeichnungen: Er darf wählen zwischen Oxidrot, Korallenrot, Rotbraun und Lehmbraun. lno

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